Wir garantieren eine hohe Qualität des Trainings, der Betreuung und Ausbildung. Jeder unserer Trainer/Ausbilder nimmt regelmäßig an nationalen und internationalen Fortbildungslehrgängen teil, um unsere Qualität und Qualifikation zu erhalten und zu verbessern. Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, uns über Gesundheitsbeeinträchtigungen zu informieren. Die Trainingszeiten der einzelnen Kursangebote werden gesondert bekanntgegeben, notwendige Änderungen behalten wir uns vor. Während der Schulferien oder an Feiertagen findet generell kein Training statt. Ausnahmen werden gesondert bekannt gegeben. Anschriften-, Namens- oder Kontoänderungen bitten wir, rechtzeitig bekannt zu geben. Eventuell entstehende Kosten durch verspätete oder unterlassene Nachricht können wir nicht übernehmen. Mit Unterzeichnung erkennt das Mitglied diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Satzung des Vereins (siehe Aushang, ggf. Aushändigung) an.
Die dem Verein bei der Anmeldung übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich vereinsintern genutzt. Alle Trainer und Mitarbeiter unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Fotos, die während einer Veranstaltung oder während der Arbeit des Vereins gemacht wurden, werden ausschließlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet (Ausnahme: Bei ausdrücklicher Ablehnung einer/s Teilnehmenden bei der Anmeldung). Gruppenfotos dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
Wir haften gegenüber unseren Mitgliedern für beim Training eingetretene Verletzungen und Unfälle (unser Verschulden jeweils vorausgesetzt). Trotzdem empfehlen wir den Abschluss einer Unfallversicherung. Das Mitglied haftet uns gegenüber bei Beschädigung bzw. Verunreinigung. Eltern haften für Ihre Kinder. Gäste, die Schäden an Gebäuden, Gelände und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Für Geräte, Medien, Werkzeuge etc., die von Teilnehmenden entliehen werden, haftet der Entleiher bzw. dessen Gruppe bezüglich Beschädigung und Diebstahl in der Zeit des Leihverhältnisses. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Vereins-Gelände befinden, wird nicht gehaftet. Bei Beschädigung von Privateigentum, Verlust von Garderobe, Schmuck oder anderen Wertgegenständen kann (außer der gesetzlichen) keine Haftung übernommen werden.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die geltenden Hausordnungen zu beachten. Teilnehmende, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Kursen ausgeschlossen werden. Anweisungen der Kursleitung und deren Vertretung sowie unserer Mitarbeiter sind zu beachten.
Für die Neuaufnahme in unserem Verein erheben wir eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 40,- EUR, diese wird einmalig im ersten Mitgliedsmonat fällig.
Der Mitgliedsbeitrag wird immer bis zum 5. des aktuellen Monats per Banklastschrift vom genannten Konto gebucht. Andere Zahlungsweisen sind nach Absprache möglich. Die Bankgebühren einer Stornierung trägt das Mitglied. Versäumte Trainingszeiten, gesetzliche Feiertage, Urlaub und Krankheit des Mitgliedes gehen zu dessen Lasten. Bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalten "ruht" die Beitragspflicht/Mitgliedschaft für diesen Zeitraum. Darüber hinaus gehende Regelungen bedürfen der Absprache. Bei Betriebsferien, notwendiger Schließung wegen Renovierung, Reparatur bzw. Ausfall der Gerätschaften oder Maschinerie, bei Havarie oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung oder Verrechnung. Wir werden aber immer um Alternativen bemüht sein. Bestimmte Beiträge bzw. Ermäßigungen gelten nur unter speziellen Voraussetzungen. Bei Entfall der Voraussetzungen wird der normale Mitgliedsbeitrag berechnet.
Die Mitgliedschaft ist jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung ist persönlich abzugeben, schriftlich an die angegebene Postanschrift zu schicken oder auch per E-Mail zulässig. Wir behalten uns die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung vor, sollten grobe Verstöße gegen diese Vereinbarung, die Satzung(en), Anordnungen der entsprechend Verantwortlichen oder gegen die Hausordnung bestehen. Die Verpflichtung der Beitragszahlung wird davon in dem Fall nicht berührt.
Sollte eine der Bedingungen dieser Vereinbarung durch veränderte Gesetzgebung rechtsungültig werden, so gelten weiterhin die übrigen Bedingungen.
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